AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) der Startrade GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer”) gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde”) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop ( www.startrade-pyro.de/shop / https://www.startrade-pyro.de/ ) dargestellten Waren und / oder Leistungen abschließt.
1.2 Diese AGB gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2) Registrierung
2.1 Die Bestellung im Online-Shop ist ausschließlich registrierten gewerblichen Kunden vorbehalten.
2.2 Für die Registrierung hat der Kunde folgende Unterlagen per E-Mail support@startrade-pyro.de per gesicherter und verschlüsselter E-Mail-Kommunikation an uns zu übermitteln:
a) eine Kopie des Gewerbescheins (Gewerbeanmeldung), aus dem sich die Berechtigung zum Handel mit pyrotechnischen Gegenständen ergibt, sowie
b) eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Gewerbescheininhabers, beschränkt auf folgende Angaben: Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Lichtbild. Alle übrigen Angaben auf dem Ausweisdokument – insbesondere Ausweisnummer, Zugangsnummer (CAN), Augenfarbe, Körpergröße, Anschrift sowie die maschinenlesbare Zone – sind vom Kunden vor der Übermittlung dauerhaft unkenntlich zu machen (zu schwärzen).
2.3 Zweck der Datenerhebung ist ausschließlich die Überprüfung, ob der Kunde als Gewerbetreibender zum Erwerb und Weiterverkauf von pyrotechnischen Gegenständen berechtigt ist (Identitätsabgleich zwischen Gewerbeschein- / Erlaubnis- und oder Befähigungsscheininhaber und bestellender Person). Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (berechtigtes Interesse an der Einhaltung sprengstoffrechtlicher Abgabebeschränkungen nach § 14, § 22 SprengG, § 20 1. SprengV).
2.4 Mit der Übersendung der Ausweiskopie erteilt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung in die Anfertigung und vorübergehende Speicherung der Ablichtung seines Ausweisdokuments im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 3 PAuswG. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf hat zur Folge, dass eine Registrierung nicht abgeschlossen bzw. ein bestehendes Benutzerkonto deaktiviert werden kann.
2.5 Die übermittelten personenbezogenen Daten aus dem Ausweisdokument werden unverzüglich nach Abschluss des Legitimierungsprozesses, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung, unwiderruflich gelöscht. Die Kopie des Gewerbescheins und oder Erlaubnis- bzw. Befähigungsscheins wird für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und nach deren Beendigung gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
3) Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Waren auf den Internetseiten des Verkäufers stellt kein Angebot auf Vertragsabschluss dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden (invitatio ad offerendum). Erst der Abschluss des Bestellvorgangs stellt ein rechtsverbindliches Angebot auf Vertragsabschluss durch den Kunden dar (Bestellung).
3.2 Zur Vornahme der Bestellung kann der Kunde durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche in der Produktansicht das Produkt in den elektronischen Warenkorb einstellen. Hierbei stehen ggf. Auswahlmöglichkeiten wie zum Beispiel Farbe, Größe und Anzahl zur Verfügung. Die Bestellung kann durch Anklicken der Warenkorb-Schaltfläche eingeleitet werden, über die der Kunde in den elektronischen Warenkorb gelangt. Dort ist eine Aufstellung über die Produktauswahl enthalten. Der Kunde hat dort die Möglichkeit, Änderungen an der Auswahl vorzunehmen oder Produkte aus der Auswahl zu entfernen. Der Kunde kann die Bestellung auch jederzeit abbrechen.
3.3 Die Bestellung wird fortgesetzt, indem der Kunde über die Eingabemaske seinen Namen, seine Adresse und die übrigen abgefragten Kundendaten einträgt sowie die gewünschte Zahlungsart auswählt. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung werden alle Eingaben noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt. Der Kunde kann seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
3.4 Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Dieses Angebot kann der Verkäufer innerhalb von fünf Werktagen annehmen.
3.5 Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
3.6 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Kunden durch eine Annahmeerklärung angenommen hat.
3.7 Der Kunde kann das Angebot auch per E-Mail oder telefonisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
3.8 Sollte die Lieferung der von dem Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Verkäufer wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
4) Speicherung des Vertragstexts und Vertragssprache
4.1 Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder Leistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebots bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Der Vertragstext wird auf der Internetseite des Verkäufers archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
4.2 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich zur Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
5.2 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop des Verkäufers angegeben werden.
6) Liefer- und Versandbedingungen
6.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat. Ist die Leistungszeit nicht bestimmt oder ist der Verkäufer berechtigt, vor der bestimmten Leistungszeit zu leisten, so gilt die Kostentragungspflicht des Kunden ferner nicht, wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
6.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
6.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
7) Selbstabholung
7.1 Bei Selbstabholung der Ware informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Zugang dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer innerhalb von vier (4) Wochen am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
7.2 Holt der Kunde die Ware nicht innerhalb der in Ziffer 7.1 genannten Frist ab, befindet er sich in Annahmeverzug. Ab dem ersten Tag nach Ablauf der Abholungsfrist wird eine Lagergebühr in Höhe von 5,00 EUR (netto) pro angefangenem Kalendertag und Palette (Europalette oder gleichwertiger Lagerplatz) erhoben.
7.3 Die Lieferung erfolgt auf Europaletten. Der Kunde ist verpflichtet, bei Abholung die gleiche Anzahl tauschfähiger Europaletten gleicher Art und Güte (EUR/EPAL-Norm) Zug um Zug zurückzugeben. Erfolgt kein ordnungsgemäßer Palettentausch, wird dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 20,00 EUR (netto) je nicht getauschter Europalette in Rechnung gestellt.
7.4 Wird eine Bestellung bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie aufgegeben wurde, nicht abgeholt, gilt die Bestellung mit Ablauf des 31. Dezember des betreffenden Jahres als storniert, sofern keine abweichende Vereinbarung nach Ziffer 7.5 getroffen wurde. Im Falle der Stornierung nach Satz 1 ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden für die ihm durch die Rückabwicklung entstehenden Aufwendungen (insbesondere Wiedereinlagerung, Bearbeitungskosten, etwaige Entsorgungskosten bei Gefahrgut) eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Netto-Bestellwerts zu berechnen. Bereits angefallene Lagergebühren gemäß Ziffer 7.2 bleiben von der Stornierung unberührt und sind zusätzlich zu entrichten.
7.5 Abweichungen von den Regelungen der Ziffern 7.1 bis 7.4, insbesondere eine Verlängerung der Abholfrist über das Kalenderjahr hinaus, bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde kann eine solche Ausnahme unter Angabe des Bestelldatums, der Bestellnummer und des gewünschten Abholzeitraums beim Verkäufer anfragen. Ein Anspruch auf Genehmigung der Ausnahme besteht nicht.
7.6 Dem Kunden bleibt in den in Ziffern 7.2, 7.3 und 7.4 der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
8) Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
8.2 Kunde ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
8.3 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.
9) Mängelhaftung
9.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:
- Ein unwesentlicher Mangel begründet grundsätzlich weder einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag noch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung. Das Recht auf Nacherfüllung und Minderung bleibt unberührt.
- Der Verkäufer hat die Wahl der Art der Nacherfüllung.
9.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634 a Abs. 1 Nr. 2. BGB längere Fristen vorschreibt und ferner nicht für:
a) Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen;
b) Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen;
c) Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer;
d) Ansprüche, die auf einer Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache beruhen;
e) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
In den Fällen der lit. a) bis e) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10) Haftung
10.1 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist sowie aufgrund zwingender Haftung, wie insbesondere, aber nicht abschließend, nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziff. 10.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz ausgeschlossen.
10.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
11) Pflichten des Kunden
11.1 Der Erwerb pyrotechnischer Gegenstände zum Zwecke des Wiederverkaufs steht ausschließlich Gewerbetreibenden offen, die über eine gültige Gewerbeanmeldung verfügen. Der ganzjährige Erwerb von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2) setzt die vorherige Registrierung als Gewerbekunde (nachfolgend „Kunde“) voraus (siehe Ziffer 2).
11.2 Der Kunde ist nach § 14 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG) verpflichtet, die Aufnahme des Handels mit pyrotechnischen Gegenständen der für ihn zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen. Der Gewerbekunde versichert mit seiner Bestellung, dass er dieser Anzeigepflicht nachgekommen ist oder vor Aufnahme des Handels nachkommen wird. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser öffentlich-rechtlichen Pflicht liegt ausschließlich beim Kunden.
11.3 Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen durch den Kunden an Verbraucher (Privatpersonen) gemäß § 22 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres überlassen werden. Fällt einer der genannten Tage auf einen Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Eine Abgabe außerhalb dieses Zeitraums an Verbraucher ist nur zulässig, sofern der Verbraucher im Besitz einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG, eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Abgabefristen und -voraussetzungen sicherzustellen.
11.4 Das Abbrennen (Verwenden) pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 ist gemäß § 23 Abs. 2 der 1. SprengV in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nur Inhabern einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG, eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV gestattet. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für den Kunden, der pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ausschließlich zum Zwecke des Wiederverkaufs erwirbt, gelten hinsichtlich des Abbrennens dieselben gesetzlichen Beschränkungen. Ein Abbrennen außerhalb des erlaubten Zeitraums ohne entsprechende Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV ist unzulässig.
11.5 Der Kunde hat eigenverantwortlich die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lagerhöchstmengen gemäß Anlage 6 zum Anhang der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) sicherzustellen. Die Prüfung und Einhaltung der jeweils geltenden Lagerhöchstmengen obliegt ausschließlich dem Kunden.
11.6 Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien T (Bühne und Theater) und P (sonstige pyrotechnische Gegenstände) dürfen ausschließlich für den in der jeweiligen Gebrauchsanleitung bestimmten Zweck verwendet werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung trägt der jeweilige Verwender.
11.7 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher ihn treffender öffentlich-rechtlicher Pflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Aufbewahrung, dem Vertrieb und der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände. Der Verkäufer weist hiermit ausdrücklich auf die Pflicht zur eigenständigen Prüfung der jeweils geltenden sprengstoffrechtlichen Vorschriften hin.
11.8 Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 gem. § 20 Absatz 4 der 1. SprengV., Kategorie F3, F4, P2, T2 dürfen nur an Personen mit entsprechender Fachkunde überlassen und / oder verkauft werden. Der Kunde muss dem Verkäufer die entsprechenden behördlichen nachweise (Erlaubnis §7 / §27 & wenn erforderlich Befähigung §20 SprengG) zur Verfügung stellen.
12) Einlösung von Aktionsgutscheinen
12.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend „Aktionsgutscheine"), können ausschließlich im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem jeweiligen Aktionsgutschein angegeben. Nach Ablauf der dort angegebenen Frist kann der Aktionsgutschein nicht mehr eingelöst werden.
12.2 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein. Etwaige Produktausschlüsse sind auf dem Aktionsgutschein selbst oder auf der dort angegebenen Informationsseite im Online-Shop des Verkäufers aufgeführt.
12.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
12.4 Pro Bestellung kann nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden. Eine Kombination mehrerer Aktionsgutscheine in einer Bestellung ist ausgeschlossen.
12.5 Der Aktionsgutschein kann nur eingelöst werden, wenn der Warenwert der Bestellung mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entspricht. Eine teilweise Einlösung des Aktionsgutscheins ist nicht möglich; der Aktionsgutschein wird stets in voller Höhe auf die Bestellung angerechnet.
12.6 Übersteigt der Warenwert den Betrag des Aktionsgutscheins, kann der Differenzbetrag mit einer der vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten beglichen werden.
12.7 Eine Auszahlung des Aktionsgutscheins in bar oder eine Erstattung seines Wertes in Geld ist ausgeschlossen. Der Aktionsgutschein wird nicht verzinst.
12.8 Der Aktionsgutschein ist frei übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten, der den Aktionsgutschein im Online-Shop einlöst.
13) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
14) Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.